Begleitetes Fahren mit 17
Die Eltern als Fahrlehrer
Das erste Jahr nur in Begleitung Auto fahren zu dürfen, kann eine sehr lehrreiche Zeit sein.
Über 300.000 Fahranfänger haben in den letzten fünf Jahren in NRW nach Angaben des Innenministeriums an dem Modellprojekt teilgenommen. Sie hatten rund 20 Prozent weniger Unfälle. Deshalb soll das Konzept jetzt zum Regelfall werden. Die Begleitperson muss in den Führerschein eingetragen werden, mindestens dreißig Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre selber Autofahren und maximal drei Punkte im Flensburger Zentralregister haben. An der deutschen Grenze ist aber immer Schluss. Hier gilt der Deutsche Weg nicht.
Die Begleitperson, häufig wohl Vater oder Mutter, hat die pädagogisch wertvolle Aufgabe, Sohn oder Tochter zu einer verantwortungsvollen Teilnahme am Straßenverkehr heranzuführen. Nicht zu verwechseln ist diese Funktion mit einer Erziehungsaufgabe. Gelassenheit und Zurückhaltung sind beim begleiteten Fahren gute Ratgeber.
Ein Fahranfänger muss seinen Stil finden und die Technik sicher beherrschen. Die besondere Wirkung der Begleitperson gründet sich auf ihr schieres Dabeisein. Halten Sie sich daher zurück und kommentieren sie Fahrfehler nur, wenn die Verkehrssituation es gerade zulässt. Oder halten Sie zum Diskutieren kurz an, um einen gravierenden Verstoß sofort zu klären. Setzen Sie sich besser nach jeder gemeinsamen Ausfahrt noch einmal ruhig zusammen und besprechen Sie die verschiedenen Situationen.
Viele Fahrschulen bieten einen Vorbereitungskurs für den Führerscheinneuling und seine Begleitperson an. Nutzen Sie solche Angebote, um sich für ihre Aufgabe zu rüsten. Sinnvoll ist auch, das eigene Führerscheinwissen vorher aufzufrischen. Zahlreiche Tests im Internet helfen Ihnen dabei, das Prüfungswissen zu aktualisieren. Wenn Ihr Schützling wider Erwarten doch Schwierigkeiten mit der Fahrtechnik hat, üben Sie Standardsituationen zusätzlich auf einem Verkehrsübungsplatz und nicht im öffentlichen Straßenverkehr.